top of page

Wie läuft eine Behandlung für Patienten über die Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse (UK) ab?

Wenn ein Patient über die Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse (UK) zur ambulanten neuropsychologischen Diagnostik oder Therapie geschickt wird, läuft das Verfahren etwas anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Hintergrund ist, dass die BG und UK Teil der  gesetzlichen Unfallversicherung ist und für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zuständig ist.

Die zuständige Institution ist meist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), unter der die einzelnen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen organisiert sind.

 

Besonderheiten bei BG / UK-Patienten

Im Vergleich zu normalen Kassenpatienten liegt der Fokus stärker auf:

  • Arbeitsfähigkeit

  • Belastbarkeit im Beruf

  • Berufliche Wiedereingliederung
     

1. Arbeitsunfall oder Wegeunfall

Zuerst passiert ein Unfall, z. B.:

  • Sturz auf der Baustelle

  • Verkehrsunfall auf dem Arbeitsweg

  • Arbeitsunfall mit Kopfverletzung
     

Dabei kann es zu einer Hirnverletzung kommen, z. B.:

  • Schädel-Hirn-Trauma

  • Gehirnerschütterung

  • Sauerstoffmangel im Gehirn

Die Behandlung beginnt meistens im Krankenhaus.

 

2. Behandlung durch Durchgangsarzt (D-Arzt)

Bei Arbeitsunfällen müssen Patienten zu einem speziellen Unfallarzt, dem Durchgangsarzt.

Diese Ärzte sind von der DGUV zugelassen und entscheiden:

  • welche Behandlung notwendig ist

  • ob Spezialdiagnostik erforderlich ist

  • ob weitere Reha-Maßnahmen nötig sind.
     

Der D-Arzt kann dann eine neuropsychologische Diagnostik
veranlassen, wenn z. B.:

  • Konzentrationsprobleme bestehen

  • Gedächtnisstörungen auftreten

  • berufliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.

 

3. Zuweisung zur neuropsychologischen Praxis

Der Patient wird anschließend zu einer Praxis überwiesen, die für BG-Behandlungen zugelassen ist.

Diese Praxen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • spezielle Qualifikation in Klinische Neuropsychologie

  • Erfahrung mit Unfallpatienten

  • oft Zulassung im DGUV-Rehabilitationsnetzwerk

Die BG oder der Reha-Manager kann auch konkret eine Praxis auswählen.

 

4. Ambulante neuropsychologische Diagnostik

Der erste Termin umfasst meist:

  • ausführliche Anamnese

  • Testung von Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Exekutivfunktionen

  • Einschätzung der beruflichen Leistungsfähigkeit.

Häufig wird geprüft, ob der Patient:

  • wieder arbeitsfähig ist

  • eine längere Rehabilitation braucht

  • berufliche Anpassungen benötigt.

 

5. Genehmigung der neuropsychologischen Therapie

Wenn Therapie empfohlen wird, muss die BG sie formal genehmigen.

Der Therapeut stellt dazu meist:

  • einen Therapieantrag

  • mit Begründung

  • und geplanten Therapieeinheiten.
     

Die BG entscheidet dann über:

  • Anzahl der Sitzungen

  • Therapiedauer

  • Rehabilitationsziel (z. B. berufliche Wiedereingliederung).

 

6. Durchführung der Therapie

Die Therapie findet meist:

  • 1–2-mal pro Woche

  • über mehrere Monate statt.
     

Schwerpunkte sind:

  • Aufmerksamkeitstraining

  • Gedächtnistraining

  • Belastbarkeit im Arbeitskontext

  • Vorbereitung auf Rückkehr in den Beruf.

bottom of page